Eine offizielle Website der Pinguinrepublik PinguinRP
Wappen der Pinguinpolizei
Direktion für Innere Sicherheit

Pinguinpolizei

Verwaltungsvorschrift

Erklärung zur Barrierefreiheit

Rechtsgrundlage

Das Pinguinministerium und seine nachgeordneten Behörden, einschließlich der Direktion für Innere Sicherheit (Pinguinpolizei), sind bemüht, ihre Webauftritte und mobilen Anwendungen barrierefrei zugänglich zu machen.

Die Bestimmungen zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates gelten entsprechend für das offizielle Portal der Exekutive unter pinguinpolizei.de. Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus der BITV 2.0 (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung).

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Dieser Webauftritt ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit der BITV 2.0 vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte:

  • PDF-Dokumente: Historische Ermittlungsakten und Formulare, die vor der Inkrafttretung des neuen Standardisierungsabkommens veröffentlicht wurden, sind nicht barrierefrei (z.B. fehlende Tags).
  • Geografische Karten: Die Darstellungen der Dienstbezirke und Reviere auf Karten können nicht mit Screenreadern ausgelesen oder per Tastatur bedient werden. Dies gilt als unverhältnismäßige Belastung gemäß geltendem Recht.
  • Live-Übertragungen: Live-Streams von Pressekonferenzen des Polizeipräsidenten verfügen derzeit nicht über Untertitel oder Gebärdensprachübersetzung.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 24. März 2026 erstellt.

Die Bewertung der Vereinbarkeit der Website mit den Anforderungen der BITV 2.0 beruht auf einer internen Überprüfung und Selbstbewertung, durchgeführt durch die zentrale IT-Administration des Pinguinministeriums.

Feedback und Kontaktangaben

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten aufgefallen? Oder haben Sie Fragen zum Thema Inklusion innerhalb der Exekutive? Bitte kontaktieren Sie unsere zuständige Stelle:

Zentrale Anlaufstelle für digitale Teilhabe

Pinguinpolizei (Präsidium Zentral-Eis)

Gletscherring 1
01000 Pinguin-City

Durchsetzungsverfahren (Schlichtungsstelle)

Beim Beauftragten der Pinguinregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen gibt es eine Schlichtungsstelle. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Staates beizulegen.

Sie können die Schlichtungsstelle einschalten, wenn Sie mit den Antworten aus der oben genannten Kontaktmöglichkeit nicht zufrieden sind. Das Verfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

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